Prüfung von Rechnungslegungen (keine Wirtschaftsprüfer/Steuerberater)

In diesem Geschäftsfeld bieten wir Ihnen die Unterstützung bei Abwicklungstätigkeiten, die zahlenmäßige Aufbereitung sowie die Erstellung entsprechender Dokumentationen zum Verlauf und den Ergebnissen von Liquidationen an.

Seit dem Geschäftsjahr 2001 werden wir durch mehrere Amtsgerichte als Sachverständige mit der Prüfung von Rechnungslegungen der Verwalter in Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahren bestellt und sind insoweit mit den spezifischen Anforderungen der Schlussrechnungs- und Einzelbelegprüfung, unter Berücksichtigung insolvenzspezifischer Geschäftsvorfälle, vertraut. Hierzu gehört die aussagefähige und gewissenhafte Berichterstattung zu den Prüfungsfeststellungen.

Des Weiteren werden wir seit dem Geschäftsjahr 2005 als Sachverständige mit der Prüfung von Rechnungslegungen zu Zwangsverwaltungsverfahren beauftragt.

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